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Auch Biene Maja hat keine Narrenfreiheit

München (pressrelations) -
Auch Biene Maja hat keine Narrenfreiheit


Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching ADAC: Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf Im Straßenverkehr gibt es während der Karnevalszeit keine Narrenfreiheit. Gerade in den Feierhochburgen wird verstärkt kontrolliert. Deshalb warnt der ADAC: Nie alkoholisiert ans Steuer! Der Club rät allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen. Die Strafen für Trunkenheit beim Autofahren sind hoch: Wer auffällig fährt, riskiert schon ab 0,3 Promille den Führerschein. Außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe.

Mit 0,5 Promille ist jeder für einen Monat den "Lappen" los, selbst wenn er unauffällig gefahren ist. Hinzu kommen ein Bußgeld von 500 Euro und vier Punkte in Flensburg. Wer bei einer Verkehrskontrolle 1,1 Promille oder mehr im Blut hat, geht die nächsten acht bis zwölf Monate zu Fuß. Und ein bis zwei Monatsgehälter gehen als Strafe an den Staat.

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ? nicht nur in der Probezeit ? ein absolutes Alkoholverbot. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss 250 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

Wer zwar nüchtern, aber maskiert Auto fährt, kann ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Das gilt dann, wenn die Maske Sicht und Gehör beeinträchtigt. Da ist die Polizei nicht zu Scherzen aufgelegt und fordert zehn Euro Bußgeld. Erst recht nichts zu Lachen haben maskierte Autofahrer, die einen Unfall gebaut haben. Ihnen droht neben der Strafanzeige sogar der Verlust des Kaskoschutzes wegen grober Fahrlässigkeit.

Der Kater am "Tag danach" ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Pro Stunde baut ein Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Daher sollten "Spätheimkehrer" lieber mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren.

Wer die närrischen Tage feuchtfröhlich im Ausland feiert, sollte die Promillegrenzen des Landes kennen. Italien etwa erlaubt höchstens 0,5 Promille am Steuer eines Pkw. Dies gilt auch für Österreich, Frankreich und der Schweiz.


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