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Damit bei einer Probefahrt alles glatt
geht, ist es für alle Beteiligten
ziemlich empfehlenswert, einen
entsprechenden Vertrag zu schließen,
völlig egal, ob es sich dabei um Privat-
oder Händlerverkäufe handelt. Gerade bei
Haftungsfragen nach Unfällen herrscht
schnell Uneinigkeit und mit einem
Vertrag lassen sich diese Streitigkeiten
verhindern. Problematisch wird es
nämlich vor allem, wenn die
KFZVersicherung
den Schaden zwar übernimmt, den
Versicherungsnehmer dafür aber im
Folgejahr hochstuft und entsprechend
mehr Prämie zahlen muss, egal ob in der
Haftpflicht- oder in der
Vollkasko-Versicherung. Für den
Verkäufer ist es meist ziemlich
schwierig, diese Mehrkosten dann vom
Käufer erstattet zu bekommen.
Gerade bei Privatverkäufen ist ein
Vertrag für die Probefahrt ganz
besonders wichtig, weil hier lange nicht
so viele Regelungen gelten, wie bei
Händlerverkäufen. Im Vertrag sollten
alle wichtigen Haftungsfragen geklärt
werden, also wer die Selbstbeteiligung
nach einem Unfall bezahlen muss, wer für
Schäden aufkommen muss, die nicht durch
eine Versicherung abgedeckt sind und
wann der Käufer auf jeden Fall im vollen
Umfang haften muss. Außerdem sollten die
persönlichen Daten des Käufers
hinterlegt werden und unter Umständen
sollte eine Sicherheitsleistung
vereinbart werden, die hinterlegt werden
muss und nach der Probefahrt
zurückerstattet wird. Bei dieser
Sicherheitsleistung kann es sich zum
Beispiel um einen gewissen Geldbetrag
handeln, aber auch um einen
Personalausweis. Außerdem sollte sich
der Verkäufer vorher vergewissern, dass
der Interessent auch einen Führerschein
besitzt und mit dem Vertrag
unterschreibt, dass dieser Führerschein
auch derzeit gültig ist. Zusätzlich lassen sich auch noch
weitere Klauseln vereinbaren, zum
Beispiel wie hoch die maximale
Fahrdistanz sein darf, wer den Wagen
danach wieder betanken muss und ob
Fahrten ins Ausland erlaubt sind. Von
diesen ist mit Probewagen übrigens
grundsätzlich abzuraten, da dort
meistens völlig andere
Rechtsverhältnisse gelten. Werden diese
Fahrten bereits per Vertrag untersagt,
ist man als Verkäufer direkt auf der
sicheren Seite und darf den Käufer bei
Unfällen im Ausland komplett in Haftung
nehmen. Prinzipiell lässt sich natürlich
auch ein kompletter übergang jeglicher
Haftung auf den Käufer vereinbaren, ob
das allerdings so sinnvoll ist, sei mal
dahingestellt.
Auf vielen Seiten im Internet gibt es
Musterverträge für Probefahrten, die
größtenteils komplett so verwendet
werden können. Es gibt zwar eine Masse
kostenpflichtiger Seiten, aber mit ein
bisschen googlen lassen sich auch Seiten
finden, die kostenlose Musterverträge
bereithalten. Bei Fragen zu den Inhalten
eines solchen Vertrages darf sich der
Verkäufer auch ruhig an einen der großen
Automobilclubs wenden, wenn er dort
Mitglied ist. Die Service-Mitarbeiter
dort verfügen über ein großes Wissen in
diesem Bereich und können bestimmt
weiterhelfen. Händler sollten lieber
keinen Mustervertrag aus dem Internet
übernehmen, sondern lieber selbst einen
aufsetzen und diesen danach von einem
Rechtsanwalt überprüfen lassen, um
sicher zu gehen, dass damit alles in
Ordnung ist. Natürlich ist der
Rechtsanwalt nicht unbedingt günstig,
aber später kann es dem Händler wirklich
eine Menge ersparen und ist deswegen
unbedingt zu empfehlen.
Mit einem Vertrag für die Probefahrt
lassen sich so gut wie alle Streitpunkte
von Vornherein fast restlos ausräumen
und selbst wenn nichts passiert, können
sich sowohl Käufer als auch Verkäufer
sicher sein, dass durch den Vertrag
niemals ein Nachspiel hätte entstehen
können
Einen Mustervertrag für Probefahrten als PDF finden Sie unter folgendem Link: Muster Vertrag Probefahrt
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