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Brauche ich einen Vertrag bei einer Probefahrt

  

Damit bei einer Probefahrt alles glatt geht, ist es für alle Beteiligten ziemlich empfehlenswert, einen entsprechenden Vertrag zu schließen, völlig egal, ob es sich dabei um Privat- oder Händlerverkäufe handelt. Gerade bei Haftungsfragen nach Unfällen herrscht schnell Uneinigkeit und mit einem Vertrag lassen sich diese Streitigkeiten verhindern. Problematisch wird es nämlich vor allem, wenn die KFZVersicherung den Schaden zwar übernimmt, den Versicherungsnehmer dafür aber im Folgejahr hochstuft und entsprechend mehr Prämie zahlen muss, egal ob in der Haftpflicht- oder in der Vollkasko-Versicherung. Für den Verkäufer ist es meist ziemlich schwierig, diese Mehrkosten dann vom Käufer erstattet zu bekommen.

Gerade bei Privatverkäufen ist ein Vertrag für die Probefahrt ganz besonders wichtig, weil hier lange nicht so viele Regelungen gelten, wie bei Händlerverkäufen. Im Vertrag sollten alle wichtigen Haftungsfragen geklärt werden, also wer die Selbstbeteiligung nach einem Unfall bezahlen muss, wer für Schäden aufkommen muss, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind und wann der Käufer auf jeden Fall im vollen Umfang haften muss. Außerdem sollten die persönlichen Daten des Käufers hinterlegt werden und unter Umständen sollte eine Sicherheitsleistung vereinbart werden, die hinterlegt werden muss und nach der Probefahrt zurückerstattet wird. Bei dieser Sicherheitsleistung kann es sich zum Beispiel um einen gewissen Geldbetrag handeln, aber auch um einen Personalausweis. Außerdem sollte sich der Verkäufer vorher vergewissern, dass der Interessent auch einen Führerschein besitzt und mit dem Vertrag unterschreibt, dass dieser Führerschein auch derzeit gültig ist.

Zusätzlich lassen sich auch noch weitere Klauseln vereinbaren, zum Beispiel wie hoch die maximale Fahrdistanz sein darf, wer den Wagen danach wieder betanken muss und ob Fahrten ins Ausland erlaubt sind. Von diesen ist mit Probewagen übrigens grundsätzlich abzuraten, da dort meistens völlig andere Rechtsverhältnisse gelten. Werden diese Fahrten bereits per Vertrag untersagt, ist man als Verkäufer direkt auf der sicheren Seite und darf den Käufer bei Unfällen im Ausland komplett in Haftung nehmen. Prinzipiell lässt sich natürlich auch ein kompletter übergang jeglicher Haftung auf den Käufer vereinbaren, ob das allerdings so sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.

Auf vielen Seiten im Internet gibt es Musterverträge für Probefahrten, die größtenteils komplett so verwendet werden können. Es gibt zwar eine Masse kostenpflichtiger Seiten, aber mit ein bisschen googlen lassen sich auch Seiten finden, die kostenlose Musterverträge bereithalten. Bei Fragen zu den Inhalten eines solchen Vertrages darf sich der Verkäufer auch ruhig an einen der großen Automobilclubs wenden, wenn er dort Mitglied ist. Die Service-Mitarbeiter dort verfügen über ein großes Wissen in diesem Bereich und können bestimmt weiterhelfen. Händler sollten lieber keinen Mustervertrag aus dem Internet übernehmen, sondern lieber selbst einen aufsetzen und diesen danach von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, um sicher zu gehen, dass damit alles in Ordnung ist. Natürlich ist der Rechtsanwalt nicht unbedingt günstig, aber später kann es dem Händler wirklich eine Menge ersparen und ist deswegen unbedingt zu empfehlen.

Mit einem Vertrag für die Probefahrt lassen sich so gut wie alle Streitpunkte von Vornherein fast restlos ausräumen und selbst wenn nichts passiert, können sich sowohl Käufer als auch Verkäufer sicher sein, dass durch den Vertrag niemals ein Nachspiel hätte entstehen können


Einen Mustervertrag für Probefahrten als PDF finden Sie unter folgendem Link: Muster Vertrag Probefahrt